Allgemeine Bedingungen


Die Einhaltung folgender Punkte ist die Bedingung für die Aufnahme des Trainings in unserem Verein: 

  1. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und hat den Weisungen der Schule Folge zu leisten.
  2. Sachbeschädigungen in den Schulungsräumen werden auf Kosten derer behoben, die sie bewirkt oder verursacht haben.
  3. Gegen Sportunfälle in sämtlichen Räumlichkeiten des Vereins ist das Mitglied gesetzlich pflichtversichert. Darüber hinaus besteht kein Leistungsanspruch.
  4. Eine weitere Haftung, insbesondere für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld, ist ausgeschlossen.
  5. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin versichert mit der Aufnahme des Trainings, dass er oder sie sportgesund ist und ist verpflichtet, innerhalb von 6 Wochen nach der Anmeldung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
  6. Die Mitglieder können alle Gürtelprüfungen, einschließlich des Meistergrades, ablegen.
  7. In den Sommerferien ist die Schule für 5-8 Wochen geschlossen. Ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr und an den gesetzlichen Feiertagen. Ein Anspruch auf Ersatz der hierdurch ausgefallenen Stunden besteht nicht.
  8. Ist der Teilnehmer oder die Teilnehmerin entschuldigt verhindert an den Trainingsstunden teilzunehmen, so können die Übungsstunden zu den üblichen Trainingszeiten nachgeholt werden.
  9. Die Schüler sind verpflichtet, während des Trainings die vorgeschriebene Sportbekleidung und Ausrüstung zu tragen.
  10. Wenn der Lehrgangsteilnehmer oder die Lehrgangsteilnehmerin Mitglied im Nationalkader unseres jeweiligen Verbandes wird, dann verlängert sich der Lehrgangsvertrag auf weitere 2 Jahre. Ist die Person nach Ablauf der 2 Jahre noch immer oder wieder Mitglied im Nationalkader, verlängert sich der Vertrag um weitere 5 Jahre. Die Teilnahme an Trainingseinheiten, Seminaren, Lehrgängen, Veranstaltungen und Turnieren fremder Vereine und Verbände sind für Sportler des KAMPFSPORT CENTER KÖLN e.V. generell untersagt, wenn diese nicht durch den Vorstand bzw. den 1. Vorsitzenden genehmigt sind. Zuwiderhandlungen werden je nach Vorfall mit einer Sperre oder sonstigen Sanktionen bestraft, die ebenfalls durch den Vorstand bzw. den 1. Vorsitzenden bestimmt werden.
  11. Alle Nutzungsrechte von Fotos und Film-Material im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft, von Lehrgängen, Seminaren etc. verbleiben beim Verein bzw. dessen Vorstand.
  12. Werden die Schulungsräume innerhalb des Stadtgebietes verlegt oder findet ein Trainerwechsel statt, berechtigt dies die Mitglieder nicht zur vorzeitigen Kündigung. Die Vereinbarungen  behalten ihre Gültigkeit, auch gegenüber einem  Rechtsnachfolger.
  13. Sollte aus gesundheitlichen Gründen eine Teilnahme am Kurs nicht möglich sein, so besteht die Verpflichtung, dies anhand eines ärztlichen Attests zu belegen. Ist der Sportler oder die Sportlerin danach zumindest ½ Jahr lang an der Ausübung des Sports gehindert, besteht das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen.
  14. Grundsätzlich wird der Lehrgangsvertrag für 6 Monate vereinbart. Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend um weitere 6 Monate bzw. bei Nationalteammitgliedern um 24 und danach um 60 Monate (siehe oben), sofern nicht mindestens 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.
  15. Die Lehrgangsgebühren sind grundsätzlich zum 1. des laufenden Monats zu entrichten.
  16. Bei halbjährlichen und jährlichen Zahlungen wird die erste Zahlung im Voraus für den jeweiligen Zeitraum zum 1. des Monats fällig, der auf den Monat der Anmeldung folgt.
  17. Bei vereinbarter Ratenzahlung pro Monat (z.B. bei Zahlungsrückständen aus der Vergangenheit) wird der Restbetrag sofort fällig, sofern der Vertragspartner mit zwei monatlichen Raten in Rückstand gekommen ist.
  18. Davon unberührt bleibt das Recht des Vereins, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe des Bankzinssatzes zu berechnen, sowie zusätzlich für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,- zu erheben. 
  19. Zahlungen in Bar: Nur an die berechtigten, vom Verein bestimmten Personen gegen Quittung mit Namen und Unterschrift.
  20. Zahlungen per Überweisung: Auf das Vereinskonto bei der Commerzbank:                     
  21. IBAN DE11 3704 0048 0811 6493 00
  22. Verwendungszweck: Name des Lehrgangsteilnehmers

RINGSPORTNACHT KÖLN

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RINGSPORT SÜDWESTDEUTSCHE MEISTERSCHAFT         2023 IN KÖLN

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UWV-Lehrgang für die WM in Jesolo /ITA 17/18. 09.2022

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Deutsche Meisterschaft 2022

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Deutsche Meisterschaft Wako Ringsport 2022, K1, Ringsport Wako Deutschland 2022 Deutsche Meisterschaft 2022/2023

10-09-2022

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World Cup in Istanbul 2022

World Cup in Budapest 2022


K1- Lehrgang in Köln 23.April 2022

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Sila wird bei der World Games Deutschland vertreten.

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Videos von LIVE STREAM Haus Gala

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Live Stream über YouTube:  

https://www.youtube.com/watch?v=mf8T9Igv-Wo


Sichtungslehrgang Nachwuchs K1-Style am 28.11.2021

Talentsichtungslehrgänge: 2021

28.11.2021.in Köln,

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19.12.2021 in Erfuhrt.

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